Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.medienanstalt-hessen.de veröffentlichte Website der Medienanstalt Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28. Juli 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Internetseite ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der nachfolgenden gelisteten Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Kontraste
Aktuell sind nur noch wenige Elemente in Verwendung, bei denen der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund nicht optimal ist.
- Farben
Die Darstellung einiger Elemente ist nicht für Farbenblindheit optimiert und kann kontrastschwache Darstellungen zur Folge haben.
- Alternativtexte für Grafiken
Nicht alle Grafiken enthalten Alternativtexte, wobei diese in den meisten Fällen eher rein dekorativen Zwecken dienen.
- PDF-Dokumente
Unsere PDF-Dateien entsprechen nur teilweise dem internationalen Standard PDF/UA-1. Auch sind in älteren Dokumenten die Inhaltsangaben und Beschreibungen noch nicht eingepflegt.
- Videobeiträge
Die Videobeiträge sind in der Regel noch nicht als barrierefreie Alternative angeboten. Dies gilt auch für den jeweiligen Livestream sowie Videobeiträge der Medienprojektzentren Offener Kanal. Diese Beiträge entstehen zumeist im Rahmen von Medienbildungsprojekten mit Kindern und Jugendlichen oder wurden von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern in deren Freizeit produziert – und sind damit leider nicht barrierefrei.
Die Medienanstalt Hessen arbeitet kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit und versucht nicht-barrierefreie Inhalte nachzubessern. Ältere Elemente des Internetangebotes wurden zu Archivzwecken übernommen – eine Anpassung an die Vorgaben der Barrierefreiheit ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. Bei allen neu eingestellten Dokumenten oder Elementen, die grundsätzlich wichtig sind, ist die Anpassung bzw. Überarbeitung in Kürze zu erwarten.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2023 erstellt und zuletzt am 7. April 2025 durch das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen überprüft und anschließend entsprechend aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:
Medienanstalt Hessen
Wilhelmshöher Allee 262
34131 Kassel
T | 0561 93586-0
F | 0561 93586-30
info(at)medienanstalt-hessen(dot)de
Barrieren melden
Um Barrieren zu melden, wählen Sie bitte im Kontaktformular das Thema „Barrierefreiheit“ aus.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
T | 0641 3032901
durchsetzungsstelle-lbit(at)rpgi.hessen(dot)de