Medienplattformen | Benutzeroberflächen | Medienintermediäre (Regulierung)

Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien und journalistisch-redaktionelle Inhalte spielen für die öffentliche Meinungsbildung eine entscheidende Rolle. Der Zugang zu diesen Inhalten und deren Auffindbarkeit muss deshalb insbesondere diskriminierungsfrei und chancengleich erfolgen. Der Medienstaatsvertrag (MStV) enthält hierzu verschiedene Vorgaben. Ziel der Regulierung von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediären ist es, Meinungs- und Angebotsvielfalt zu sichern und damit auch die freie Meinungsbildung zu gewährleisten.

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