Aufsicht
Eine der zentralen Aufgaben der Medienanstalt Hessen ist die Aufsicht über die von ihr zugelassenen privaten Radio- und Fernsehprogramme sowie über Web-Angebote, soweit die Verantwortlichen ihren Wohnort oder Geschäftssitz in Hessen haben. Welchen Anforderungen die Angebote genügen müssen, regeln insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen im Medienstaatsvertrag (MStV), im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und im Hessischen Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG).
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