Aufsicht
Eine der zentralen Aufgaben der Medienanstalt Hessen ist die Aufsicht über die von ihr zugelassenen privaten Radio- und Fernsehprogramme sowie über Web-Angebote, soweit die Verantwortlichen ihren Wohnort oder Geschäftssitz in Hessen haben. Welchen Anforderungen die Angebote genügen müssen, regeln insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen im Medienstaatsvertrag (MStV), im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und im Hessischen Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG).
© Sergey Nivens | Adobe Stock
- Startseite
- Aufsicht