Fernsehen

Das klassische Fernsehen zählt trotz der zunehmenden Bedeutung des Internets mit seinem festgelegten Programmablauf zu den beliebtesten und häufig genutzten Medienangeboten. Es nimmt daher für die Meinungsbildung neben dem Internet weiterhin eine zentrale Rolle innerhalb der Medienlandschaft ein. Wer in Hessen mit einem Fernsehprogramm auf Sendung gehen möchte, braucht grundsätzlich eine Zulassung der Medienanstalt Hessen.

Fernsehen© tiero | Adobe Stock

Zulassung

Fernsehen fällt neben dem Radio unter die gesetzliche Rundfunkdefinition nach § 2 Absatz 1 MStV und § 2 Absatz 1 Nummer 1 HPMG. Die an das Programm gestellten Anforderungen werden von der Medienanstalt Hessen überprüft. Dazu gehören insbesondere die Programmgrundsätze, die Bestimmungen zum Jugendschutz und die Werbebestimmungen.

Das grundsätzlich notwendige Zulassungsverfahren richtet sich bei bundesweit ausgerichteten Angeboten nach dem Medienstaatsvertrag in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien. Bei Angeboten, die sich primär an die hessische Bevölkerung richten, ist im Rahmen der Zulassung vor allem das Landesrecht maßgeblich.

Die Veranstaltung und Verbreitung von Fernsehen ist jedoch in Ausnahmefällen zulassungsfrei. Davon betroffen sind eher kleine Angebote. Hingegen sind die unterschiedlichen – inzwischen rein digitalen – Verbreitungswege, also das Kabel- und Satellitenfernsehen sowie das Internet, nicht ausschlaggebend dafür, ob ein zulassungspflichtiges oder -freies Angebot vorliegt.

Eine wichtige Besonderheit des privaten Fernsehens sind die sogenannten Fensterprogramme, besser bekannt als „Regionalfenster“. Diese haben sich fest in der publizistischen Rundfunklandschaft Hessens etabliert, berichten über regionale Ereignisse und liefern hessische Informationen beispielsweise aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Sport und sozialer Lebenswelt.

Verbreitungswege

Knapp die Hälfte der hessischen Haushalte nutzten den klassischen Kabelanschluss für den Empfang von TV-Programmen. Die Übertragung erfolgt digital in Standard-Qualität oder dem hochauflösenden HD-Format. Hierbei sind die HD-Signale der privaten Fernsehveranstalter verschlüsselt und können nur über ein zusätzliches Entgelt empfangen werden. Der größte Kabelnetzbetreiber versorgt ca. 95 % der hessischen Kabelhaushalte.

Seit 2017 wird über Antenne das digitale Fernsehen im DVB-T2 Standard in HD-Qualität gesendet. Die HD-Programme der privaten Veranstalter sind gegen eine Gebühr empfangbar.