Die Programme und Angebote, die nach den Kriterien des § 84 Abs. 5 MStV und der Public-Value-Satzung ausgewählt werden, erhalten im Rahmen eines Bestimmungsverfahren durch die Medienanstalten den „Public-Value-Status“ für die Dauer von drei Jahren. Ziel ist eine leichte Auffindbarkeit. Für die Umsetzung ist gesetzlich ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen.
Die aktuell gelisteten Medien mit Public-Value-Status sowie eine Empfehlung zur Reihenfolge der Listung der Angebote sind hier zu finden.
Bei weiteren Fragen zu Public Value bieten die von den Medienanstalten dazu entwickelten FAQs hilfreiche Antworten.