Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.medienanstalt-hessen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit den oben genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.
Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:
- Kontraste
Aktuell sind nur noch wenige Elemente in Verwendung, bei denen der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund nicht optimal ist.
- Farben
Die Darstellung einiger Elemente ist nicht für Farbenblindheit optimiert und kann kontrastschwache Darstellungen zur Folge haben.
- Alternativtexte für Grafiken
Nicht alle Grafiken enthalten Alternativtexte, wobei diese in den meisten Fällen eher rein dekorativen Zwecken dienen.
- PDF-Dokumente
Unsere PDF-Dateien entsprechen nur teilweise dem internationalen Standard PDF/UA-1. Auch sind in älteren Dokumenten die Inhaltsangaben und Beschreibungen noch nicht eingepflegt.
- Videobeiträge
Die Videobeiträge sind in der Regel noch nicht als barrierefreie Alternative angeboten. Dies gilt auch für den jeweiligen Livestream sowie Videobeiträge der Medienprojektzentren Offener Kanal. Diese Beiträge entstehen zumeist im Rahmen von Medienbildungsprojekten mit Kindern und Jugendlichen oder wurden von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern in deren Freizeit produziert – und sind damit leider nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. September 2023 erstellt. Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Die Medienanstalt Hessen arbeitet kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Medienanstalt Hessen
Wilhelmshöher Allee 262
34131 Kassel
T | 0561 93586-0
F | 0561 93586-30
info(at)medienanstalt-hessen(dot)de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den Anforderungen der Barrierefreiheit laut BITV HE 2019 genügt, können Sie sich an die Medienanstalt Hessen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Punkt "Feedback und Kontaktangaben" in dieser Erklärung.
Falls die Medienanstalt Hessen nicht innerhalb der in § 6 Absatz 1 BITV HE 2019 vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
LBB(at)hsm.hessen(dot)de
c/o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
65021 Wiesbaden
Zur Website
Wenn auch nach einer Rückmeldung des oben genannten Kontakts keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 5 BITV HE 2019 wenden:
Durchsetzungsstelle Hessen