Bei Autokinos oder vergleichbaren Vorhaben handelt es sich nicht um Rundfunkprogramme. Vielmehr ist die Übertragung von Ton als technische Hilfsleistung für den Betrieb der Veranstaltung anzusehen.
Für die Realisierung dieser kann bei der Medienanstalt Hessen eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Hierzu sind unter anderem Angaben zu Verantwortlichkeiten, dem relevanten Zeitraum und dem zu versorgenden Gebiet erforderlich.
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Medienanstalt Hessen