Veranstaltungsrundfunk ist ein Rundfunkangebot, das im lokalen und zeitlichen Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten Veranstaltung von maximal fünf Wochen im Kalenderjahr verbreitet wird.
Als Veranstaltungen kommen beispielsweise Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Festivals und Sportereignisse in Betracht, unabhängig davon, ob der Zugang zu diesen frei oder gegen Entgelt erfolgt.
Für Veranstaltungsrundfunk wird keine Rundfunkzulassung benötigt. Das Angebot muss nach dem Hessischen Gesetz für privaten Rundfunk und neue Medien aber mindestens sieben Tage vor seinem Beginn der Medienanstalt Hessen angezeigt werden (§ 9 Absatz 1 HPMG). Mit Blick auf die notwendigen nachfolgenden Schritte, zu denen u. a. die Zuteilung einer Frequenz durch die Bundesnetzagentur gehört, empfiehlt es sich jedoch, den Kontakt zur Medienanstalt möglichst frühzeitig aufzunehmen.
Werbung und Sponsoring sind beim Veranstaltungsrundfunk im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erlaubt.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Medienanstalt Hessen