In ihrer Sitzung am 9. Dezember hat die Versammlung der Medienanstalt Hessen mehrere Entscheidungen getroffen, welche die Programmvielfalt in Hessen auch weiterhin sicherstellen. Diese betreffen die beiden privaten Hörfunkprogramme „Antenne Wiesbaden“ und „bigFM Hessen“ sowie das Regionalfensterprogramm „17:30 Sat.1 LIVE“.
Neues Programm „Antenne Wiesbaden“ genehmigt
Die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH erhält eine Zulassung für das Hörfunkvollprogramm „Antenne Wiesbaden“ für die Dauer von fünf Jahren ab Februar 2025. Mit ihr einher geht die Zuweisung von digitalen Übertragungskapazitäten (DAB+) für den DAB+-Multiplex „Hessen Süd“ (Kanal 12C) für den entsprechenden Zeitraum. Neben einem weit gefächerten Musikspektrum wird der Schwerpunkt des Angebots insbesondere auf der regionalen Berichterstattung liegen und die Region so mit aktuellen Nachrichten versorgen.
Die Veranstalterin verbreitet bereits seit 2011 „Antenne Mainz“, das seit 2016 auch in Hessen über DAB+ zu empfangen ist.
„bigFM Hessen“ künftig in ganz Hessen über DAB+ zu empfangen
Das Hörfunkspartenprogramm „bigFM Hessen“, das von der Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG veranstaltet wird, ist in Zukunft nicht nur in Nordhessen, sondern im ganzen Bundesland zu empfangen. Hörerinnen und Hörer in Südhessen dürfen sich über die Zuweisung weiterer DAB+-Kapazitäten freuen: Die Verbreitung über den DAB+-Landesmux „Hessen Süd“ (12C) wurde von der Versammlung genehmigt. „bigFM Hessen“ verfügt über einen musikalischen Schwerpunkt vorrangig mit Musik aus den Genres Pop, Rock, Black, Urban und R’n’B. Bestandteil sind zudem Informations- und Nachrichtenformate.
Dem Programm „bigFM Hessen“ wurde von der Medienanstalt Hessen in diesem Jahr die Zulassung erteilt.
Regionale Berichterstattung im Regionalfenster von „Sat.1“
Auch die regionale Berichterstattung aus Hessen im bundesweiten Fernsehvollprogramm von „Sat.1“ ist nunmehr langfristig gesichert: Die Zulassung der TV III a GmbH & Co. KG für das Regionalfensterprogramm „17:30 Sat.1 LIVE“ wird gemäß der Neuregelung in § 7 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG) vorzeitig bis August 2034 verlängert. Das in redaktioneller Unabhängigkeit von der Hauptprogrammveranstalterin verbreitete Programm wird daher auch in den kommenden zehn Jahren von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr Zuschauerinnen und Zuschauer über Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens informieren, dies werktäglich außer an Sonnabenden.
Prof. Dr. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, begrüßt die Entscheidungen: „Ob im Radio oder im Fernsehen: In Hessen steht den Bürgerinnen und Bürgern ein reichhaltiges Angebot an Informationen, Meinungen und Unterhaltung im Rundfunk zur Verfügung. Und die aktuellen Beschlüsse der Versammlung der Medienanstalt Hessen tragen maßgeblich dazu bei, die publizistische Vielfalt zu sichern und unsere breit gefächerte Medienlandschaft in eine gute Zukunft zu führen. Dabei gewährleistet die gesetzliche Neuregelung zur Möglichkeit der vorzeitigen Verlängerung privater hessischer Regionalfenster medienrechtliche Stabilität und den Zuschauerinnen und Zuschauern zugleich ein Stück echte Heimat.“