Dem Kampf gegen Hassrede und strafbare Inhalte im Netz kommt höchste Bedeutung zu. Um diesem besorgniserregenden Phänomen effizienter entgegenzutreten, intensivieren die föderale Medienaufsicht (Landesmedienanstalten) und das Bundeskriminalamt (Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt, ZMI BKA) ihre Zusammenarbeit. Ab sofort können alle Medienanstalten in Deutschland Verdachtsfälle von strafrechtlich relevanter Hassrede an die ZMI BKA melden. Damit arbeiten die Medienanstalten gemeinsam mit polizeilichen/justiziellen Landes- und Bundesbehörden für ein demokratischeres Netz.
Seit vielen Jahren ist die Medienanstalt Hessen im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz landesweit eng mit der in Frankfurt am Main angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und weiteren Organisationen vernetzt. Sie ist zudem Gründungsmitglied der beim Hessischen Ministerium der Justiz angesiedelten Kooperation #KeineMachtdemHass und Partnerin der Meldestelle HessenGegenHetze. Die Meldestelle HessenGegenHetze ist Teil des Aktionsprogramms gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Hate Speech der Hessischen Landesregierung.
Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung durch ZMI BKA und Polizeien der Länder – Durchsetzung des Medienrechts bei den Medienanstalten
Im Rahmen dieser Kooperation prüft die ZMI BKA die von ihren Partnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern, die in der Folge die weiteren Ermittlungen durchführen. Die Medienanstalten übernehmen ihrerseits die Durchsetzung des Verbreitungsverbots von strafrechtlich relevanten und jugendgefährdenden Inhalten in sozialen Netzwerken oder Telemedienangeboten.
Bundes- und Landesbehörden, Strafverfolgung und Medienaufsicht arbeiten zusammen – ein Erfolgsmodell, das jetzt ausgeweitet wird.
„Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern kann es uns gelingen, einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation im Netz wirksam entgegenzuwirken und eine konsequente Strafverfolgung der dort begangenen strafbaren Hassrede zu gewährleisten. Bis heute haben diese mehr als 8.000 Meldungen übermittelt, die im BKA geprüft wurden, um eine Strafverfolgung in den Ländern zu ermöglichen. Das macht deutlich, dass die Kooperation zwischen den Medienanstalten und dem BKA ein erfolgsversprechendes Modell zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz darstellt. Mit dem Ausbau der ZMI setzen wir zudem eine zentrale Forderung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus des Bundesinnenministeriums zur ganzheitlichen Bekämpfung von Hetze im Internet um“, so BKA-Präsident Holger Münch zur Kooperation der ZMI BKA mit den Medienanstalten.
„Die Ausweitung der Kooperation zwischen dem BKA und den Medienanstalten ist ein weiterer essenzieller Baustein im gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen Hass und Hetze im Internet“, kommentiert Prof. Dr. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, die Intensivierung der Zusammenarbeit. „Gleichzeitig sind wir uns unserer zentralen Aufgabe als Medienanstalt bewusst, durch Aufklärungs- und Präventionsarbeit dem Aufkommen von Hass und Hetze im Netz bereits frühzeitig konsequent entgegenzuwirken. Gemeinsame Werte, Verantwortung und Empathie sind die besten Gegenmittel.“
Bereits am 16. Januar dieses Jahres kamen Vertreter der Meldestelle HessenGegenHetze und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medienanstalt Hessen zu einem ersten gemeinsamen Workshop zusammen. Anlässlich dieses Austausches wurde vereinbart, die wichtige Zusammenarbeit zukünftig weiter zu intensivieren (Pressemitteilung vom 19. Januar 2023).
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