Entwicklung der Medienbildungszentren „auf einem sehr guten Weg“

Versammlung der Medienanstalt Hessen beschließt die nächsten Schritte

Die Versammlung der Medienanstalt Hessen hat sich in ihrer Sitzung am 4. März 2024 erneut intensiv mit den vier hessischen Medienprojektzentren Offener Kanal (MOK) in Offenbach, Kassel, Gießen und Fulda befasst. Bereits im Juli 2023 hatte sie beschlossen, dass die Medienanstalt zukünftig zwei Medienbildungszentren in den Regionen Rhein-Main und Nordhessen betreiben wird, und zwar an den bisherigen Standorten des MOK Rhein-Main in Offenbach und des MOK Kassel. 

Hinsichtlich der inhaltlichen und technischen Ausrichtung der beiden künftig landesweit tätigen Medienbildungszentren in Offenbach und Kassel fiel nun die Entscheidung, das bereits von den MOK verwendete Modell einer Sendeplattform fortzuführen. Dadurch werden die Medienbildungszentren sowie ihre Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner die Ergebnisse ihrer medienpädagogischen Tätigkeit – über die Möglichkeiten des Internets hinaus – auch weiterhin einem möglichst breiten Publikum unmittelbar und generationenübergreifend im Kabelfernsehen zugänglich machen können.

Weiter hat die Versammlung, die sich aus 31 Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammensetzt, die Entscheidung getroffen, die Räumlichkeiten der MOK Fulda und MOK Gießen mit Wirkung zum 30. September 2024 zu kündigen und zugleich die Prüfung der Einrichtung etwaiger, deutlich kleinerer Außenstellen der beiden Medienbildungszentren in Offenbach und Kassel beauftragt. Von der Prüfung umfasst sind auch die bisherigen Standorte Gießen und Fulda. Das Ziel ist, durch die Arbeit der Medienbildungszentren die flächendeckende Versorgung im Land Hessen sicherzustellen.

Mit ihren aktuellen Beschlüssen geht die Versammlung der Medienanstalt die nächsten Schritte auf dem Weg, den ihr der Gesetzgeber mit dem Hessischen Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien (HPMG) vorgegeben hat. Das HPMG beinhaltet neue rechtliche sowie inhaltliche Vorgaben für den Auftrag der Medienanstalt. Diese betreffen unter anderem die Förderung von Medienkompetenz unter Einbeziehung der Medienbildung als genuine Aufgabe der Medienanstalt sowie Möglichkeiten zur künftigen Neuausrichtung der bisherigen vier MOK in Hessen hin zu zwei Medienbildungszentren. 

Jörg Steinbach, Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Hessen, blickt angesichts des bislang gemachten Fortschritts optimistisch auf den weiteren Verlauf: „Wofür das Gesetz hinsichtlich der Zukunft der Offenen Kanäle als Bürgermedium sowie der Medienbildungszentren die Rahmenbedingungen geschaffen hat, nimmt zunehmend Gestalt an. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen, durch die künftigen Medienbildungszentren möglichst viele Menschen in Hessen mit unserer Medienkompetenzförderung zu erreichen. Bei der weiteren Entscheidungsfindung werden wir als Gremium gleichwohl darauf achten, die passenden Lösungen zu finden, um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglichst effizient einzusetzen. Diesen Prozess werden wir wie gesetzlich vorgesehen spätestens 2025 abschließen können. Die Entwicklung der Medienbildungszentren befindet sich also auf einem sehr guten Weg.“

Prof. Dr. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, verweist anlässlich der Versammlungssitzung auf die historische Entwicklung: „Während vor über 30 Jahren neben Vielfaltsgesichtspunkten die Möglichkeit der unmittelbaren Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Rundfunk der zentrale Aspekt bei der Gründung Offener Kanäle war, hat sich die Medienwelt zwischenzeitlich gewandelt: Längst ist die Erstellung von Beiträgen durch den technischen Fortschritt leicht möglich geworden. Zugleich setzt die aktive Nutzung ebenso wie ihr passiver Konsum inzwischen ein besonderes Verständnis und eine besondere Sensibilisierung voraus, und das quer durch alle Altersgruppen. Das spiegelt sich auch in der Entwicklung der hessischen Einrichtungen wider: zunächst vom Offenen Kanal hin zum Medienprojektzentrum Offener Kanal – und zukünftig zum Medienbildungszentrum. Wobei wir mit der Beibehaltung des Modells einer Sendeplattform weiterhin auch der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der öffentlichen Kommunikation Raum geben.“

Über die Medienanstalt Hessen
Die Medienanstalt Hessen ist die zentrale landesweite Aufsichtsbehörde für die Regulierung von privatem Rundfunk und Telemedien. Ihr Kernauftrag ist es, Medienvielfalt zu sichern, Meinungsfreiheit zu schützen und mediale Teilhabe zu ermöglichen. Sie lizenziert private Radio- und Fernsehprogramme und übt die Aufsicht über Rundfunk, Telemedien, Medienplattformen und Benutzeroberflächen aus. Zudem ist sie zuständig für den Schutz der Jugend und der Menschenwürde und engagiert sich im Kampf gegen Hass, Hetze und Desinformation. Außerdem widmet sich die Medienanstalt der Vermittlung von Medienbildung sowie der Förderung von Medienkompetenz in allen Altersgruppen und betreibt hierzu Medienbildungszentren an den Standorten Kassel und Offenbach. Sie unterstützt nichtkommerzielle Lokalradios und setzt sich aktiv für den Medienstandort Hessen ein.
Pressekontakt

Philipp Greguhn